Gute Beratung und fachlich fundierte Gutachten brauchen Zeit, Erfahrung und Sorgfalt.
Mir ist wichtig, meine Leistungen transparent, nachvollziehbar und fair zu gestalten – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Es ist mir wichtig, dass Sie schon vor Beginn einer Zusammenarbeit wissen, welche Kosten entstehen und welche Leistungen übernommen werden.
💠 Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Kosten der regelmäßigen Beratungseinsätze werden vollständig von der Pflegekasse übernommen –
unabhängig davon, bei welcher Pflegeversicherung Sie versichert sind oder welchen Pflegegrad Sie haben.
Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
💠 Pflegeberatung nach § 7a und § 45 SGB XI
Beratungen und Schulungen nach § 7a und § 45 SGB XI sind in vielen Fällen ebenfalls über die Pflegeversicherung abrechenbar.
Ich informiere Sie gerne individuell, welche Leistungen in Ihrem konkreten Fall übernommen werden und welche ergänzend privat abgerechnet werden können.
💠 Sachverständigentätigkeit
Für die Erstellung von Gutachten, Stellungnahmen und Bescheinigungen gelten – je nach Auftraggeber (z. B. Gerichte, Behörden oder Versicherungen) – unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen.
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) oder nach individuell vereinbarten Honorarsätzen.
💠 Schulungen, Workshops und Vorträge
Die Honorargestaltung für Seminare, Vorträge und Schulungen richtet sich nach Dauer, Teilnehmerzahl und inhaltlichem Umfang.
Auf Wunsch erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot.
💠 Ihre Anfrage
Wenn Sie Fragen zu meinen Honoraren haben oder ein persönliches Angebot wünschen,
sprechen Sie mich gerne an.
Ich nehme mir Zeit, Ihre Situation und Ihr Anliegen zu verstehen, und erstelle Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches, transparentes Angebot.
